Unsere Gebäude vermieten wir nur an Mitglieder der ACK (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen) aus unserer Gesamtkirchengemeinde und an gemeinnützige Vereine. Möchten Sie einen Raum oder auch das ganze Gemeindehaus mieten, so melden Sie sich bitte in unseren Gemeindebüros.
Sollten Sie einen unserer Räume mieten, so erhalten Sie einen Mietvertrag. Sie erklären sich dann mit der Benutzungsordnung des jeweiligen Gemeindehauses einverstanden. Hier finden Sie exemplarisch die Benutzungsordnung des Johann-Jakob-Rösch-Hauses.